Grundsätze
- B2B-Ausrichtung: Verträge werden ausschließlich mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen geschlossen.
- Priorität der Nacherfüllung: Bei Leistungsstörungen hat Trendforst zunächst das Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist.
- Servicegutschriften statt Rückzahlung: Für SLA-Abweichungen werden Gutschriften auf künftige Entgelte gewährt; Auszahlungsansprüche bestehen nicht.
- Transparenz: Jede Erstattungsentscheidung wird dokumentiert (Ticket/Protokoll) und dem Kunden bereitgestellt.