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Trendforst
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für B2B-Leistungen von Trendforst.

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Trendforst und Unternehmern i.S.d. § 14 BGB über Beratungs-, Analyse- und Implementierungsleistungen im Bereich prädiktiver Analytik.

1. Geltungsbereich, Begriffe

  • Es gelten ausschließlich diese AGB sowie die im Angebot/vertraglichen Dokumenten aufgeführten Leistungsbeschreibungen. Abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Trendforst stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.
  • „Leistungen“ sind insbesondere: Forecast-Audits, Datenaufbereitung, Modellierung/Validierung, Bereitstellung von Prognoseergebnissen, Enablement und Support.
  • „Produktivumgebung“ meint die für Entscheidungen genutzte Bereitstellung; „Staging“ dient Tests/Abnahmen.

2. Vertragsschluss

  • Angebote von Trendforst sind 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig, sofern nicht anders angegeben.
  • Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots oder beiderseitige Unterzeichnung zustande. Elektronische Signaturen sind zulässig.

3. Leistungsbeschreibung und Änderungen

  • Umfang, Meilensteine und Mitwirkungspflichten ergeben sich aus dem Angebot/Statement of Work (SoW). Teilleistungen sind zulässig, soweit dem Kunden zumutbar.
  • Change Requests werden in einer schriftlichen Änderungsvereinbarung festgehalten (Leistung, Aufwand, Termine, Vergütung).
  • Ergebnisse (Reports/Exports/API) werden fachlich plausibilisiert; statistische Restfehler sind immanent und stellen keinen Mangel dar, sofern vereinbarte Qualitätskriterien eingehalten werden.

4. Mitwirkung des Kunden

  • Der Kunde stellt rechtzeitig vollständige, zutreffende Daten und notwendige Zugänge bereit und benennt fachliche sowie technische Ansprechpartner.
  • Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern Fristen angemessen und können Mehraufwände verursachen.
  • Der Kunde bleibt für die fachliche Interpretation und Verwendung der Ergebnisse verantwortlich.

5. Vergütung, Zahlungsbedingungen

  • Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus; Zahlungsziel 14 Tage netto.
  • Reise-/Nebenkosten werden nach Aufwand gemäß Angebot berechnet.
  • Preise verstehen sich netto in EUR zuzüglich gesetzlicher USt.
  • Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zu.

6. SLA, Abnahme, Mängelrechte

  • Etwaige Servicelevel und Reaktionszeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Paket/Vertrag (z.B. Enterprise-SLA). Abweichungen werden durch Servicegutschriften kompensiert; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
  • Abnahmen erfolgen schriftlich; bei produktiver Nutzung oder nicht erfolgter Abnahme innerhalb von 10 Werktagen nach Übergabe gilt die Leistung als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel gerügt wurden.
  • Trendforst hat zunächst ein Recht zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist. Schlägt diese fehl, kann der Kunde mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten.

7. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

  • Der Kunde erhält an gelieferten Ergebnissen (Reports/Exports/API-Outputs) ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für eigene Geschäftszwecke.
  • Methoden, Modelle, Pipelines, Software, Templates und Know-how bleiben geistiges Eigentum von Trendforst. Quelltexte und Modellartefakte werden nur überlassen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
  • Der Kunde darf Schutzvermerke und Marken nicht entfernen oder verändern.

8. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen des jeweils anderen streng vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Vertragsdurchführung. Dies gilt nicht für Informationen, die ohne Vertragsverletzung öffentlich sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflicht offen zu legen sind.

9. Datenschutz

Trendforst verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung. Soweit Trendforst im Auftrag personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO einschließlich Anlage zu technischen und organisatorischen Maßnahmen.

10. Haftung

  • Trendforst haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Verletzungen von Leben, Körper, Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  • Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Trendforst nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
  • Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz vorliegt.

11. Laufzeit, Kündigung

  • Laufzeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Paket/Vertrag (z.B. monatlich kündbar, Mindestlaufzeit 3/12 Monate).
  • Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  • Nach Vertragsende kann der Kunde die letzten verfügbaren Ergebnisse exportieren; Daten werden gemäß Vereinbarung gelöscht oder zurückgegeben.

12. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten aufgrund von Ereignissen außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle (z.B. Naturereignisse, Krieg, Streik, Ausfall öffentlicher Netze/Cloud-Anbieter), sofern die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich informiert und zumutbare Maßnahmen ergreift.

13. Subunternehmer

Trendforst ist berechtigt, geeignete Subunternehmer einzusetzen. Datenschutz-/Vertraulichkeitsverpflichtungen werden vertraglich auf diese übertragen.

14. Schlussbestimmungen

  • Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Hamburg.
  • Rangfolge: (1) Angebot/SoW, (2) etwaige Rahmenverträge, (3) diese AGB.
  • Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (salvatorische Klausel).

Stand: 01.10.2025